Wanderordnung
SGV-Wanderordnung
Die Gesamtorganisation liegt in den Händen des Wanderführers. Von Beginn an ist er weisungsgebend. Gewandert wird bei jedem Wetter – Ausnahme: bei Glatteis oder amtlicher Sturmwarnung fällt die Wanderung aus. Abweichungen vom vorgesehenen Programm liegen in den Händen des Wanderführers. Teilnehmer, die sich von der Gruppe absetzen wollen, müssen sich bei ihm abmelden.
Die Kleidung ist nach Zweckmäßigkeit auszuwählen – insbesondere das Schuhwerk. Wer sich durch unsachgemäße Kleidung selbst in Gefahr bringt, ist ein Unsicherheitsfaktor für die ganze Gruppe. Der Wanderführer kann daher Teilnehmer mit ungeeigneter Ausrüstung zurückweisen.
Es besteht eine Unfallversicherung für SGV-Mitglieder und Gäste im
Rahmen des Merkblatts "Die Sportversicherung / Stand 01.01.2012" der Sporthilfe NRW.
Ins Gepäck eines jeden Wanderers gehören neben einem Erste-Hilfe-Päckchen auch Wetterschutz und Notverpflegung für den Fall, dass eine Einkehr sich als nicht möglich erweist.
Wanderer achten die Sitten und Gesetze der zu entdeckenden Landschaft.
Unsere Rücksicht gilt ihren Bewohnern, sowie dem Privatbesitz. Schonungen, Futterplätze und Forsteinrichtungen bleiben außerhalb unseres Weges.
Es ist manchmal nicht zu umgehen, dass unser Wanderweg über eine Verkehrsstraße ohne getrennten Fußweg führt. Da hier besondere Vorsicht geboten ist, gehen Wandergruppen im Gänsemarsch in Laufrichtung am linken Straßenrand.
Wanderer gehören zu den Hütern der Landschaft. Als oberstes Gebot gilt:
keine Abfälle zurückzulassen, Bäume und Pflanzen zu schonen, Wild und Vögel zu schützen, kein Rauchen in Forst und Heide.
Zum Schluss bedenken Sie noch: Auch der Wanderführer ist nur ein Mensch wie Sie. Kritisieren Sie seine Entscheidungen nicht gleich. Er will nur das Beste.